2. Zu einer unbedingten Geldstrafe (als Gesamtstrafe gemäss Ziff. III oben) von 25 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 250.00, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 01.02.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 25 Tage festgelegt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 6 Jahren ausgesprochen (Art. 66 Abs. 1 Bst. c StGB). 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten […] insgesamt bestimmt auf [CHF 18‘600.25]. [Gebührentabelle]