C.________ wird schuldig erklärt: des versuchten Raubes, begangen am 18.06.2018 in AA.________ zum Nachteil von G.________ gemeinsam mit A.________ und E.________, und in Anwendung der Art. 22, 40, 42, 44, 47, 48a, 51, 66a Abs. 1 Bst. c, 140 Ziff.1 StGB; Art. 418, 426 Abs. 1, 433 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen (Art. 66 Abs. 1 Bst. c StGB). 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten […] insgesamt bestimmt auf [CHF 6'185.80].