4. Es wird eine Landesverweisung von 8 Jahren ausgesprochen (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB). 5. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten […] insgesamt bestimmt auf [CHF 14’780.25]. [Gebührentabelle] 4 6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 1‘118.40 (Anwaltshonorar und Wegkosten) an G.________, unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ und E.________. V. [Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________] VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug.