Die Polizei-, Untersuchungs-, und Sicherheitshaft von 175 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass sich A.________ in der Zeit vom 18.10.2018 bis zum 02.06.2019 und wieder ab dem 25.07.2019 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. 2. Zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt.