3. Wird eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt oder notwendig, wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.00 erhoben. IV. A.________ wird in Anwendung der Art. 22, 30, 34, 40, 42, 44, 46 Abs. 1, 47, 48a, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 Bst. c, 106, 139 Ziff. 1 i.V. mit Art. 172ter, 140 Ziff.1, 144 Abs. 1 zT i.V. mit Art. 172ter, 177 Abs. 1, 186 StGB; 119 Abs. 1 AIG; 19a Abs. 1 BetmG; Art. 418, 426 Abs. 1, 433 StPO sowie unter Einbezug des widerrufenen und nunmehr zu vollziehenden Freiheitsentzugs von 8 Wochen (Ziff. III oben) im Sinne einer Gesamtstrafe gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und 20 Tagen.