7. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 29.08.2017 bis am 18.06.2018 in Z.________, X.________, AA.________ und anderswo durch Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana/Haschisch und Kokain sowie einmalig, festgestellt am 18.06.2018, von Ecstasy, Methadon und Amphetamin. III. 1. Der A.________ mit Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Luzern vom 25.08.2017 gewährte bedingte Freiheitsentzug wird widerrufen. Der Freiheitsentzug von 8 Wochen ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren werden bestimmt auf CHF 150.00.