Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Staatssekretariat für Migration (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung, innert 10 Tagen) - der Justizvollzugsanstalt Solothurn (nur Dispositiv, vorab per Fax)