1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Die Untersuchungshaft von 97 Tagen (24.03.2018, 25.08.2018-26.08.2018, 27.08.2018-28.08.2018, 09.10.2018-08.01.2019) wird vollumfänglich angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 180.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 5. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 25'564.20.