4. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 22. Juli 2018 bis am 27. August 2018 in Lyss und Bern durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Marihuana; 54 5. des unanständigen Benehmens, begangen am 24. März 2018 in Lyss zum Nachteil diverser Passanten; 6. des Wegwerfens von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen, begangen am 2. Juli 2018 in Bern. C. Weiter verfügt wurde, dass die beschlagnahmte Waffe (Klappmesser) zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB). II.