34. Für die weiteren Verfügungen wird auf Ziff. 31. hiervor und das nachfolgende Dispositiv verwiesen. 53 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Oktober 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 2. Juli 2018 in Bern zum Nachteil von D.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B.