EMRK verbotene Strafe oder Behandlung drohe. Das SEM erachtete den Vollzug der Wegweisung im gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch als nicht zumutbar, weshalb der Beschuldigte vorläufig aufgenommen wurde. Der Verzicht auf die Wegweisung des Beschuldigten ist vorübergehender Natur (vgl. hierzu etwa die Urteile des BGer 6B_2/2019 vom 27. September 2019 E. 9.4;