Er hat eigenen Angaben zufolge keine Familienangehörigen oder Verwandte, welche in der Schweiz leben. Sein soziales Netz in der Schweiz scheint sich nur auf einige Landsleute zu beschränken. Der Beschuldigte hat keine bzw. nur eine ungenügende schulische Ausbildung, hat aktenkundig keinen Beruf erlernt und ist arbeitslos. Es besteht auch keine Aussicht, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern würde. Weiter beherrscht der Beschuldigte einzig die somalische Sprache resp. spricht nur ganz wenig Deutsch (dies obwohl er sich seit nunmehr rund siebeneinhalb Jahren im Land befindet).