28. Anrechnung der Untersuchungshaft Die vom Beschuldigten ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft beträgt insgesamt 97 und nicht bloss 92 Tage (24. März 2018, 25. August 2018 bis 26. August 2018, 27. August 2018 bis 28. August 2018, 9. Oktober 2018 bis 8. Januar 2019), was zu Gunsten des Beschuldigten zu korrigieren ist. Die ausgestandene Haft wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Da der Beschuldigte wegen eines anderen Verfahrens in Haft ist, wird auf die Anordnung von Sicherheitshaft verzichtet. V. Landesverweisung/Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)