27. Konkretes Strafmass und Strafvollzug Die Kammer kommt zum Schluss, dass für die versuchte schwere Körperverletzung, die mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie für die mehrfachen Widerhandlungen gegen das AIG eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten auszufällen ist. Für die Beschimpfungen, mehrfach begangen, erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 200.00, als angemessen. Schliesslich ist für die Widerhandlungen gegen das BetmG durch Konsum, für das unanständige Benehmen sowie für das Wegwerfen von Kleinabfällen eine Busse von insgesamt CHF 180.00 auszusprechen.