Das aktuelle Gutachten von Dr. med. H.________ vom 10. Mai 2021 geht jedenfalls von einer fehlenden Therapiefähigkeit des Beschuldigten aus (Gutachten S. 74, Antwort auf Frage 3.1 [pag. 2248]; Gutachten S. 75, Antworten auf die Fragen 3.4 und 3.5 [pag. 2249]), womit nunmehr ohnehin keine Massnahme mehr anzuordnen ist.