Der Beschuldigte hat am 24. März 2018 um ca. 07:50 Uhr in Lyss zufällig anwesende Passanten angesprochen und angespuckt. Hierfür erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz und mit Blick auf die Empfehlungen der VBRS-Richtlinien (S. 58) eine Busse von CHF 150.00 als angemessen. Diese ist im Umfang von CHF 100.00 asperierend zu berücksichtigen. 25.3 Wegwerfen von Kleinabfällen Für das Wegwerfen von Kleinabfällen sieht die kantonale Ordnungsbussenverordnung eine Busse von CHF 40.00 vor. Diese Bussenhöhe erscheint für die vorliegende Übertretung angemessen. Hiervon werden CHF 20.00 asperiert (Art. 4 Abs. 3 Bst.