für den Konsum von harten Drogen in entsprechenden Fällen sehen die VBRS-Richtlinien eine Busse ab CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 25). Angesichts des Umstandes, dass der Beschuldigte vorliegend des Konsums sowohl von weichen als auch harten Drogen (Kokain und Marihuana) über gut einen Monat schuldig gesprochen wurde, erachtet die Kammer eine Busse von CHF 300.00 als angemessen. 25.2 Unanständiges Benehmen Der Beschuldigte hat am 24. März 2018 um ca. 07:50 Uhr in Lyss zufällig anwesende Passanten angesprochen und angespuckt.