25. Übertretungen 25.1 Widerhandlungen gegen das BetmG (Konsumwiderhandlungen) Die VBRS-Richtlinien empfehlen für den Konsum von weichen Drogen bei erstmaliger Widerhandlung, in Bagatellfällen oder bei Konsum während kurzen Zeitspannen eine Busse ab CHF 100.00; für den Konsum von harten Drogen in entsprechenden Fällen sehen die VBRS-Richtlinien eine Busse ab CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 25).