Unter dem Titel Vorstrafen kommt demnach einiges zusammen, was sich massiv strafschärfend auswirken muss. A.________ ist offensichtlich nicht gewillt, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten und liess sich auch von mehreren, teilweise einschlägigen, Verurteilungen nicht von neuer Delinquenz abhalten. Ausserdem wurde er während dem hängigen obergerichtlichen Verfahren erneut deliktisch tätig. Es rechtfertigt sich aus Sicht des Gerichts bei der versuchten schweren Körperverletzung einen massiven Zuschlag zu machen, da er trotz erstinstanzlicher Verurteilung vom 22. Februar 2018 und