Dazu kommen noch die bereits rechtskräftigen Schuldsprüche zum Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 22. Februar 2018 sowie die nun ebenfalls rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Urteil des Obergerichts vom 11. März 2019. Darunter fallen folgende Delikte: Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das AIG (Missachtung der Ausgrenzung; mehrfach), Konsumwiderhandlungen gegen das BetmG, Raub, sexuelle Nötigung und Diebstahl.