Diese Anfälle standen bei der Beurteilung einer möglichen «actio libera in causa» durch das Regionalgericht Bern-Mittelland im Jahr 2018 und insbesondere bei der Frage der Voraussehbarkeit noch im Zentrum der Beurteilung, was im hier zu beurteilenden Fall aufgrund des inzwischen neu erhobenen Gutachtens eben gerade nicht mehr der Fall ist. So wurde im aktuellen Gutachten vom 10. Mai 2021 ferner auch festgehalten, dass den neurologischen Befunden keine Deliktsrelevanz zugesprochen werden könne (vgl. Gutachten, S. 69 f., Antwort auf Frage 1.4; pag.