Denn inzwischen ist der Beschuldigte vielfach vorbestraft wegen Gewaltdelikten, die er in betrunkenem Zustand bzw. unter Drogeneinfluss begangen hat. Dass er in diesem Zustand zu Gewalt neigt, war ihm auch durchaus bewusst, sagte er doch offenbar im damaligen Verfahren PEN 17 518 bereits zum Vorfall vom 18. Februar 2016 aus: «jetzt weiss ich, dass meine Krankheit durch die Drogen noch schlimmer wird. Deshalb habe ich jetzt aufgehört» sowie auch «ich muss jetzt an meine Gesundheit denken. Meine Krankheit und Alkohol verstehen sich nicht. Ich muss damit aufhören» (pag. 1810 f.). Offenbar hat er trotz der damaligen Erkenntnisse nichts an seinem Konsumverhalten geändert.