Zudem hat der Beschuldigte für die Verletzung eines anderen Menschen ein Klappmesser mit einer 14cm langen Klinge, mithin eine äusserst gefährliche Waffe verwendet, womit schwerste Verletzungen zugeführt werden können. Von einer Stichwaffe geht ein wesentlich höheres Ge- fährdungs- und Verletzungspotenzial aus als beispielsweise von stumpfer Gewalt mittels Fusstritten und Faustschlägen. Auch nach dem Stich in die Schulter von C.________ hat der Beschuldigte nicht von diesem abgelassen. Es kam zu einer Verletzung der Handinnenfläche von C.________. Abgesehen davon, hat auch J._____