21. Einsatzstrafe (versuchte schwere Körperverletzung) 21.1 Strafrahmen Wie bereits erwähnt, liegt der Strafrahmen für die schwere Körperverletzung bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Aussergewöhnliche Umstände, welche es vorliegend rechtfertigen würden, den ordentlichen Strafrahmen zu verlassen, sind nicht auszumachen. 21.2 Tatkomponenten 21.2.1 Objektive Tatschwere Von Art. 122 StGB geschützt ist das hohe Rechtsgut von Leib und Leben. In dieses wurde vorliegend insofern eingegriffen, als C.______