35 ger Aufnahme) und verfügt über kein Vermögen. Im Übrigen beantragt die Verteidigung selber eine Strafe in Form einer Freiheitsstrafe (pag. 2460). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist für die genannten Delikte somit eine Freiheitsstrafe auszufällen. In einem ersten Schritt ist für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, welcher vorliegend die schwerste Straftat darstellt, eine Strafzumessung vorzunehmen und eine Einsatzstrafe zu bestimmen.