20. Strafrahmen, Strafart und Methodik Der Beschuldigte hat sich vorliegend der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB), der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB), der mehrfachen Widerhandlungen gegen das AIG durch Missachten einer Ausgrenzungsverfügung (Art. 119 Abs. 1 AIG), der Widerhandlungen gegen das BetmG durch Konsum von Kokain und Marihuana (Art. 19a Ziff. 1 BetmG), der Widerhandlung gegen das kantonale Strafgesetz durch unanständiges Benehmen (Art. 12 Abs. 1 Bst.