Teilzusatzstrafe). Ferner wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 17. September 2018 wegen Widerhandlungen gegen das damalige AuG (mehrfach), Diebstahls (versucht) und Widerhandlungen gegen das BetmG zu einer Freiheitsstrafe von 115 Tagen und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt, dies wiederum als teilweise Zusatzstrafe zu rechtskräftigen Strafbefehlen (welche ihrerseits selber als