In Frage kommen – wie die Vorinstanz zu Recht festhält – die Strafbefehle vom 12. April 2018 und vom 17.September 2018. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2018 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das dazumal geltende Ausländergesetz (AuG), Widerhandlungen gegen das BetmG und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach versucht) zu einer Freiheitsstrafe von 90 Tagen und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt, dies als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil vom 7. März 2018 (im Strafbefehl vom 7. März 2018 wurden eine Freiheitsstrafe und eine Busse ausgesprochen, ebenfalls als