pers/Schulter/Hals; Unkontrollierbarkeit des präzisen Einstichorts; Überraschungseffekt und somit Unmöglichkeit für C.________ auszuweichen oder den Stich abzuwehren) eine lebensgefährliche Verletzung derart stark aufdrängte, dass er nicht darauf vertraut haben kann, seinem Kontrahenten lediglich einige ungefährliche Stichverletzungen zuzufügen, selbst wenn in dieser ersten Phase noch nicht von einem sogenannten «dynamischen Geschehen» ausgegangen werden kann. Jedenfalls hätte die Verwendung des Messers weit gefährlichere Verletzungen als die schliesslich eingetretenen zur Folge haben können (vgl. dazu oben).