31 schiedene, lebensbedrohliche Zustände zur Folge haben können, wie beispielsweise einen Blutverlust nach innen/aussen und Eintreten von Luft in den Blutkreislauf (sog. Luftembolie). Bei einer Verletzung der Brustkorbwand hätte es beispielsweise zu einem lebensbedrohlichen Kollabieren der Lunge durch Eintreten von Luft (sog. Luftbrust, (Spannungs-) Pneumothorax) und/oder Blut (sog. Blutbrust, Hämothorax) in die Brusthöhle kommen können. Dass diese Strukturen nicht verletzt worden sind, blieb lediglich dem Zufall überlassen.