29 14. Gesetzliche und theoretische Grundlagen zu Art. 122 und Art. 22 StGB Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 122 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0; schwere Körperverletzung) und Art. 22 Abs. 1 StGB (Versuch) kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1965). Ergänzend bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: