Das Bundesgericht habe sich schon häufig mit Messerangriffen befasst und festgehalten, dass Stiche in die Halsgegend schwere Verletzungen mit sich bringen könnten. Dass vorliegend keine schweren Verletzungen resultiert seien, sei gemäss Bericht des IRM nur dem Zufall zu verdanken. So hätte eine Verletzung auf Brusthöhe auch tödlich enden können. Es habe sich um ein dynamisches Geschehen gehandelt und die Beteiligten seien stark alkoholisiert gewesen. Der Beschuldigte habe im Verlauf der Auseinandersetzung mehrfach zugestochen, er habe wenig Kontrolle gehabt und sei betrunken gewesen.