an der I.________(Strasse) in .________ Bern begab sich der Beschuldigte in die Küche, holte dort ein Klappmesser, kehrte mit geöffneter Klinge ins Wohnzimmer zurück und stach in der Folge ohne Vorwarnung zuerst einmal mit einer seitlichen Bewegung oder auf andere Art und Weise in die Schulter des auf dem Sofa sitzenden C.________ ein. Dieser versuchte daraufhin, dem Beschuldigten das Messer zu entwinden, worauf er sich eine Schnittverletzung an der linken Handinnenfläche zuzog.