28 laut gewesen sei, aufgefordert hätten, die Wohnung zu verlassen und er daraufhin das Messer holen gegangen sei. 12.5 Fazit Nach der Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Beweismittel erachtet auch die Kammer den angeklagten Sachverhalt (inkl. Ergänzungen) wie folgt als erstellt: Anlässlich eines verbalen Streits in der Wohnung des J.________ an der I.________(Strasse) in .