Bei jeder Befragung erzählte er eine neue Version der Geschehnisse. So machte er unterschiedliche Angaben zur Frage, wann er in der Wohnung an der I.________(Strasse) eingetroffen sei, wer dort alles anwesend gewesen sei, wie der Streit zwischen den anderen beiden abgelaufen sei (Messereinsatz, Schlag in Wand, Würgen, Einsatz Geschirr/Flaschen etc.) und was er hiervon überhaupt mitbekommen habe (ganzer Streit, Teile davon, nichts aufgrund der Ohnmacht respektive des Anfalls). Auf die Aussagen des Beschuldigten kann nicht abgestellt werden.