Weiter belasteten beide den Beschuldigten nicht übermässig. J.________ nahm den Beschuldigten, was seine eigene Verletzung am Kopf betrifft, explizit in Schutz und sagte aus, dass dies nicht seine Absicht gewesen sei. Auch C.________ erklärte, er wolle nicht, dass der Beschuldigte im Gefängnis sei. Die Aussagen des Beschuldigten sind demgegenüber auch für die Kammer absolut nicht glaubhaft. Bei jeder Befragung erzählte er eine neue Version der Geschehnisse.