27 nicht unbesehen abzustellen, schilderte er doch einige Punkte (eigene Rolle, Fortgang des Streits im Schlafzimmer etc.) wesentlich anders als C.________. Davon, dass der Streit auch im Schlafzimmer stattgefunden hat, kann aufgrund der objektiven Beweismittel (fehlendes Spurenbild) und den Aussagen von C.________ nicht ausgegangen werden. Es spielt nach Ansicht der Kammer aber auch keine Rolle, ob der Kampf nun tatsächlich im Schlafzimmer weitergegangen ist oder nicht. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Aussagen von C.________ und J.______