_ wirken auch für die Kammer authentisch und plausibel. Er konnte viele Details des Tatablaufs schildern, blieb in seinen Aussagen überwiegend konstant, verknüpfte die geschilderten Erinnerungen mit Bildern und Emotionen und schilderte Gesprächsinhalte. Er aggravierte nicht und belastete den Beschuldigten auch nicht unnötig. Eher war das Gegenteilige der Fall, gab C.________ bei der Staatsanwaltschaft doch an, er wolle nicht, dass der Beschuldigte im Gefängnis sein müsse. Das mache ihm keine Freude und mache für ihn keinen Sinn.