2349, Z. 29.). Schliesslich will der Beschuldigte nunmehr sogar gehört haben, wie die beiden anderen gesagt hätten, «lass und diese Probleme zu A.________ verschieben» (pag. 2347, Z. 6 f.). Im Rahmen der Fortsetzungsverhandlung vom 30. November 2021 wiederholte der Beschuldigte schliesslich, dass er C.________ nicht verletzt habe (pag. 2449, Z. 41 f.). Er konnte sich nicht erklären, weshalb C.________ ihn beschuldige (pag. 2450, Z. 6 ff.). Auffallend ist insgesamt, dass der Beschuldigte seine Aussagen den Vorhalten anpasste und seine Schilderungen der damaligen Geschehnisse erheblich voneinander abweichen. Es sollen die anderen beiden gewesen sein, die zusammen Streit hatten.