So bezog sich der Beschuldigte nunmehr auf seine Epilepsie – aufgrund derer gestützt auf das Gutachten aus dem Jahr 2018 eine Schuldunfähigkeit angenommen wurde. Einen epileptischen Anfall hat er in seinen früheren Aussagen allerdings nie erwähnt und auch die anderen beiden haben einen solchen Anfall nicht beobachten können. Auch gab er nunmehr erstmals zu Protokoll, dass «die Männer» in das Coop gegangen seien, um mehr Alkohol zu kaufen, er aber nicht mitgegangen sei (pag. 1693, Z. 18 ff.).