__ nach den Geschehnissen selber nach unten begleitet habe. All diese Aussagen sind widersprüchlich, teilweise lebensfremd und entsprechen nicht den objektiven und subjektiven Beweismitteln, weshalb nicht darauf abgestellt werden kann. Anlässlich der erneuten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 13. Juni 2019 präsentierte der Beschuldigte noch einmal eine ganz neue Version der Geschichte. So bezog sich der Beschuldigte nunmehr auf seine Epilepsie – aufgrund derer gestützt auf das Gutachten aus dem Jahr 2018 eine Schuldunfähigkeit angenommen wurde.