24 dem sichergestellten Klappmesser das Blut von C.________ sichergestellt werden konnte, erklärte sich der Beschuldigte weiter damit, dass C.________ das Messer eventuell genommen, sein Blut darauf geschmiert und dieses extra im Treppenhaus deponiert habe (pag. 352, Z. 289 ff.). Dies erscheint nicht nur lebensfremd und für eine nicht unerheblich alkoholisierte Person sehr berechnend, sondern widerspricht auch den früheren Aussagen des Beschuldigten, wonach er C.________ nach den Geschehnissen selber nach unten begleitet habe.