Ferner sagte der Beschuldigte nunmehr aus, dass die beiden anderen auch Flaschen kaputt gemacht hätten (pag. 348 Z. 126), wobei es in einer früheren Aussage noch Geschirr gewesen sein soll, obwohl gemäss Polizeibericht keine Scherben in der Wohnung gefunden werden konnten. Widersprüchliche Angaben machte der Beschuldigte auch zu seiner eigenen Verletzung. Zuerst gab er hierzu an, er sei von J.________ ins Gesicht geschlagen worden sein. Danach korrigiert er seine Aussagen dahingehend, dass er von ihm gebissen worden sei.