Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 30. November 2018 erzählte der Beschuldigte den Ablauf der Geschehnisse in wesentlichen Teilen abweichend zu seinen Erstaussagen. So gab er etwa zu Protokoll, dass die beiden anderen bereits am Streiten gewesen seien, als er in die Wohnung gekommen sei (pag. 340, Z. 50). Bei der ersten Einvernahme sagte er diesbezüglich noch aus, dass er in die Wohnung gekommen sei und der Streit erst später angefangen habe. Seine Aussagen fielen sodann auch in sich widersprüchlich aus. So gab er einerseits an, J.________ habe das Messer aus der Küche geholt und sie hätten damit Drogen genommen (pag. 342, Z. 90 ff.).