_ in die Waschküche stimmen die Aussagen des Beschuldigten mit den übrigen Aussagen überein. Insgesamt wirken seine Aussagen nicht glaubhaft, er hat sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt, die beiden anderen schlecht gemacht und lebensfremde Abläufe geschildert. Bei der Hafteröffnung vom 10. Oktober 2018 äusserte sich der Beschuldigte praktisch nicht zum Vorfall vom 25. August 2018. Es wird daher auf eine Wiederhabe der Aussagen verzichtet. Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 30. November 2018 erzählte der Beschuldigte den Ablauf der Geschehnisse in wesentlichen Teilen abweichend zu seinen Erstaussagen.