_ auf C.________ losgegangen sein soll, gab der Beschuldigte schliesslich an, dass es um die Schwester von J.________ gegangen sei und dieser nicht mit der Heirat einverstanden gewesen sein solle (pag. 329, Z. 118 ff.). Dies scheint in Anbetracht des Umstands, dass C.________ zum damaligen Zeitpunkt in der Wohnung von J.________ gelebt und geschlafen hat, nur wenig plausibel. Einzig in Bezug auf das Eintreffen des Beschuldigten, das Verschliessen der Eingangstüre durch die Nachbarin und die «Flucht» von C.________ in die Waschküche stimmen die Aussagen des Beschuldigten mit den übrigen Aussagen überein.