330, Z. 199 ff.; «[…], ich weiss nicht genau wie viele Male aber ich habe einmal gesehen, wie er einen Messerstich gemacht hat, pag. 328, Z. 96 f.; «Sie sind aufeinander losgegangen und haben sich verletzt, sie haben sich mit Messer verletzt», pag. 328. Z. 71 f.). Der Beschuldigte gab sodann einerseits zu Protokoll, er habe die beiden getrennt und J.________ mit einer Flasche bedroht, damit dieser nichts mehr habe machen können (pag. 328, Z. 100 f.). Später erklärte er andererseits, er habe die Alkoholflaschen versteckt, damit niemand verletzt werde (pag. 329, Z. 160 ff.).