Letzterer sei weggerannt, als der Streit angefangen habe. Die anderen beiden seien aufeinander losgegangen und er habe versucht, sie zu trennen, wobei er einen Schlag ins Gesicht erhalten habe. Er selber habe nichts gemacht, man könne auch den Afrikaner fragen (pag. 327 f., Z. 61 ff.). Der Beschuldigte spricht als einziger von einem vierten Mann (Afrikaner). Einen solchen hat allerdings niemand ausser der Beschuldigte gesehen, auch nicht die aufmerksame Nachbarin. Der Beschuldigte konnte jedoch auch keinen Namen nennen. Weiter erklärte der Beschuldigte, dass die beiden anderen aufeinander losgegangen und sich mit dem Messer verletzt hätten.