Er wurde im vorliegenden Verfahren insgesamt acht Mal einvernommen und hat sich bei den einzelnen Einvernahmen in zahlreiche Widersprüche verstrickt, Schutzbehauptungen aufgestellt und zum Teil reichlich lebensfremde Ausführungen gemacht. Im Rahmen der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 28. August 2018 gab der Beschuldigte eine ganz andere Version der Geschehnisse als die anderen beiden zu Protokoll. So schilderte er etwa, dass sie am 25. August 2018 zu dritt mit einem Afrikaner in der Wohnung gewesen seien. Letzterer sei weggerannt, als der Streit angefangen habe.