hauptsächlich zu einem allfälligen epileptischen Anfall des Beschuldigten befragt. Auch wenn er nicht genau zu wissen schien, was Epilepsie ist bzw. wie sich ein entsprechender Anfall auswirkt, war er sich dennoch ganz sicher, dass während der ganzen Zeit, als sie in der Wohnung gewesen seien, niemand bewusstlos, abnormal oder am Schlafen gewesen sei. Auch die Kammer geht davon aus, dass J.________ ein epileptischer Anfall des Beschuldigten – zumindest in der vom Beschuldigten selbst geschilderten Form (vgl. Ziff.